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Mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen Kassensysteme ab 2020 folgende Anforderungen erfüllen:
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Mit elektronischen Kassensystemen aufgezeichneten Daten müssen zukünftig durch eine zertifizierte TSE geschützt werden. Somit werden alle Kasseneingaben bzw. Belege gemäß der gesetzlichen Vorgaben gesichert und können nicht mehr verändert werden.
Nachrüstung der Kassen
Ursprünglich sollten alle Kassensysteme in Deutschland bis zum 30.09.2020 mit einem TSE-Modul nachgerüstet werden. Aufgrund der aktuellen coronabedingten Situation wurde die Nichtbeanstandungsfrist auf den 31.03.2021 verschoben.
Nach Ablauf dieser Frist drohen Unternehmen Bußgelder zwischen 5.000 – 25000 € wenn eine Nachrüstung auf ein gesetzeskonformes Kassensystem nicht stattgefunden hat.